OP-COM ist ein professionelles Diagnosesystem, welches speziell für Opel konzipiert wurde. Es werden sämtliche Opel-Fahrzeuge mit OBD2-Anschluss bis ca. MJ 2017 unterstützt, die den Kommunikationsstandards ISO-9141-2, KW81, KW82 und KWP2000 (ISO-14230) entsprechen.
Das Diagnosesystem besteht aus der Windows-basierten OP-COM-Software und einer Interfacehardware für den Anschluss an das Fahrzeug. Mit dieser Ausstattung sind Sie in der Lage viele Diagnosefunktionen und Istwert-Anzeigen auszulesen. Durch die übersichtliche und leichte Bedienbarkeit ist das Programm auch ungeübten Computernutzern verständlich. Durch die Lizenzdonglefunktion sind die Systeme zudem mehrplatzfähig.
Das OP-COM Advanced wurde zusätzlich für Anwender entwickelt, welche gebrauchte Steuergeräte wieder verbauen. Außerdem sind Sie in der Lage, den Sicherheitscode von Steuergeräten, wie z. B. Motorsteuergeräten, Kombiinstrumenten, Infodisplays und Radios auszulesen und Wegfahrsperrenkomponenten anzumelden, die zuvor nicht abgemeldet wurden.
Anwendungsmöglichkeiten:
- Fehlerspeicher auslesen & löschen
- Darstellung von umfangreichen Istwert-Anzeigen
- Programmierung von Steuergeräten
- Konfiguration der EHU und Radios (MID, CID, GID)
- Codierung von Zusatzausstattung (z. B. Anhängerkupplung)
- Zurücksetzen der Lambdasonden-Parameter
- Programmieren der Wegfahrsperre der I., II. und III. Generation
- Programmierung von Schlüsseln mit Funkfernsteuerung
- Auslesen von Sicherheitscodes
- Programmierung des Kilometerstands
- Zurücksetzen gebrauchter Steuergeräte ohne PIN
Anmerkung:
Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir eine Diagnose- und Reparatursoftware vertreiben und distanzieren uns von jeglichem Missbrauch. Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind weiterhin strafbar gemäß §22b StVG.
Systemvoraussetzungen:
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Arbeitsspeicher: Mindestens 2 GB
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Festplattenplatz: Mindestens 1 GB
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Schnittstelle: USB (1.0, 2.0 oder 3.0) Typ A
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Betriebssysteme: Aktuelles Microsoft Windows Betriebssystem
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Nicht unterstützte Betriebssysteme bzw. Versionen:
- Microsoft Windows CE, RT und 10 S
- Andere Betriebssysteme wie z.B. GNU/Linux oder Apple macOS
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Nicht unterstützte Prozessoren:
- ARM bzw. ARM64 Prozessoren
- Vom Einsatz virtueller Maschinen, wie z.B. VirtualPC, Parallels Desktop, VirtualBox oder VMware wird abgeraten
- OP-COM Diagnoseinterface OBD2 auf USB 2.0
- USB-Stick mit aktueller Software und Treibern in deutscher Sprache
- Stabiler Aufbewahrungskoffer
Support
- Ausführlichen technischen Support erhalten Sie via Telefon, Mail und Forum über den Hersteller
- Die OP-COM Fahrzeugliste finden Sie hier
- Das OP-COM Handbuch als PDF finden Sie hier
Was muss bei der Anwendung der OP-COM Advanced Version beachtet werden?
Ist eine Anpassung des Kilometerstandes nicht strafbar?
Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt notwendig: Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen.
Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen. Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt: Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.
Zitat: Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen.
Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels. Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs abzielen.
Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05
www.123recht.net
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir eine Diagnose- und Reparatursoftware vertreiben und distanzieren uns vor jeglichem Missbrauch. Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind weiterhin strafbar, gemäss §22b StVG.
Folgend der Wortlaut des Gesetzestextes:
§ 22b
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern werden mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend. Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
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